EU-Verbot der Textilvernichtung erzwingt neue Kreislaufkonzepte
Mit dem 19. Juli 2026 steht die europäische Bekleidungs- und Textilindustrie vor einem regulatorischen Einschnitt. In der Europäischen Union tritt ein Verbot in Kraft, das großen Unternehmen die Vernichtung unverkaufter Kleidung untersagt.